Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen, richtet sich der Blick auf die ersten Prognosen und Hochrechnungen: Wie stark werden die Parteien künftig im Parlament in Magdeburg vertreten sein? Welche Direktkandidaten gewinnen ihren Wahlkreis? Und wie viele Abgeordnete wird der Landtag am Ende insgesamt haben?
Besonders die Menschen in den 41 Wahlkreisen werden die Ergebnisse mit Spannung verfolgen – aber auch viele Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland. Wegen der starken Unterstützung für die AfD in dem ostdeutschen Bundesland gilt die Wahl als politisch richtungsweisend.
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt
Das Wahlsystem ähnelt grundsätzlich dem der Bundestagswahl, weist aber einige Unterschiede auf. Der erste betrifft die Dauer der Wahlperiode: Während auf Bundesebene alle vier Jahre gewählt wird, findet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre statt.
Wie bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird über die Direktkandidaten im Wahlkreis entschieden. Die Zweitstimme gilt den Landeslisten und bestimmt maßgeblich, wie viele Sitze die einzelnen Parteien im Landtag erhalten.
Gewählt ist gewählt – das gilt auch für die Direktkandidaten
Die Kandidaten, die am 6. September in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten, ziehen direkt in das Landesparlament ein. Darin liegt ein wichtiger Unterschied zur Bundestagswahl: Dort kann ein Wahlkreissieger leer ausgehen, wenn die eigene Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält. Auf Bundesebene soll die Sitzverteilung am Ende möglichst genau dem Stimmenanteil der Parteien entsprechen. Die entsprechende Reform stärkte die Parteien und schwächte die Bedeutung der Direktkandidaten – und stieß deshalb auf erhebliche Kritik.
Zugleich begrenzt das neue Wahlrecht im Bund die Zahl der Mandate auf 630. Der Bundestag soll dadurch nicht weiter wachsen, wie es in früheren Jahren der Fall war, als zeitweise mehr als 730 Abgeordnete unter der Reichstagskuppel saßen.
In Sachsen-Anhalt gilt dagegen weiterhin das frühere Prinzip: Alle Gewinner von Direktmandaten erhalten einen Sitz im Parlament. Damit das Kräfteverhältnis der Parteien trotzdem abgebildet wird, kann es Ausgleichs- und Überhangmandate geben. Der Landtag in Magdeburg könnte deshalb mehr als die vorgesehenen 83 Mitglieder haben.
Fünf-Prozent-Hürde ohne Ausnahme in Sachsen-Anhalt
Ein weiterer Unterschied zur Bundestagswahl betrifft die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um in den Landtag einzuziehen.
Auf Bundesebene gilt dagegen vorübergehend die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie wurde nach juristischen Auseinandersetzungen und einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt. Gewinnt eine Partei bei der Bundestagswahl mindestens drei Direktmandate, zieht sie entsprechend dem Anteil ihrer Zweitstimmen in den Bundestag ein – auch wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.