Es gibt eine klare Regel dafür, wann die neue Grundsicherung auf dem Konto sein soll. Die folgende Tabelle nennt die Auszahlungstermine bis September 2027.

Zum 1. Juli 2026 hat das „Grundsicherungsgeld“ das bisherige Bürgergeld abgelöst. Für Empfängerinnen und Empfänger der neuen Grundsicherung ist daher vor allem eine Frage entscheidend: Wann wird das Geld überwiesen?

Die Leistungen werden grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Monat ausgezahlt. Dadurch soll die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zum Monatsbeginn zur Verfügung stehen. Der Überweisungstermin ist jedoch nicht immer der Tag, an dem das Geld bereits auf dem Konto verfügbar ist.

Auszahlung des „Grundsicherungsgeldes“ erfolgt im Voraus

Nach Angaben des Jobcenters des Landkreises Harburg kann es bis zu drei Banktage dauern, bis die Zahlung gutgeschrieben wird. Wochenenden werden dabei nicht berücksichtigt. Je nach Bank kann das Geld deshalb etwas später auf dem Konto eingehen.

Für die Auszahlung gibt es einen festen Zeitplan. Die Termine werden im Voraus veröffentlicht und können für die eigene Monatsplanung genutzt werden. Wichtig ist: Bei den genannten Daten handelt es sich um Auszahlungstermine, nicht zwingend um den Tag, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Diese Termine gelten für die Auszahlung der neuen Grundsicherung

Die konkreten Auszahlungstermine bis September 2027 lauten:

Monat und Jahr Auszahlungstermin
Juli 2026 30.06.2026
August 2026 31.07.2026
September 2026 31.08.2026
Oktober 2026 30.09.2026
November 2026 30.10.2026
Dezember 2026 30.11.2026
Januar 2027 31.12.2026
Februar 2027 29.01.2027
März 2027 26.02.2027
April 2027 31.03.2027
Mai 2027 30.04.2027
Juni 2027 31.05.2027
Juli 2027 30.06.2027
August 2027 30.07.2027
September 2027 31.08.2027

Was gilt ohne eigenes Bankkonto?

Die Auszahlung des „Grundsicherungsgeldes“ erfolgt in der Regel auf ein Bankkonto. Doch auch Menschen ohne eigenes Konto können die Leistung erhalten. In diesem Fall stellt das Jobcenter einen Auszahlungsschein mit Barcode aus. Dieser kann bei teilnehmenden Einzelhändlern gegen Bargeld eingelöst werden.

Das Jobcenter des Landkreises Harburg weist zudem darauf hin, dass die genannten Termine nicht in jedem Fall unverändert bleiben müssen. Änderungen können in Ausnahmefällen auftreten.