Ein Augenscreening für 14,95 Euro, während man eigentlich Windeln, Make-up oder vegane Landjäger einkauft? Am Landgericht Karlsruhe steht ein Angebot von dm auf dem Prüfstand. Es geht darum, ob der Drogeriekonzern solche Untersuchungen rechtlich zulässig anbieten darf.

Im Rechtsstreit um das Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Lediglich beim Vorwurf irreführender Werbung zeichnet sich möglicherweise eine gütliche Einigung ab. Ob das Angebot grundsätzlich zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.

Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Kammer zu einer nicht übermäßig formellen, aber verfassungskonformen Auslegung verschiedener rechtlicher Grundlagen tendiere. Danach könnte das Angebot zulässig sein, selbst wenn dm-Mitarbeitende statt Ärzte die Screenings durchführen oder eines der Geräte nach den Vorgaben eigentlich nur bei Augenärzten oder Optikern eingesetzt werden soll.

Entscheidend für eine solche Entscheidung sei, dass keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, erklärte Wesche. „Da reichen keine Hinweise.“ Nun können beide Seiten ihre Argumente schriftlich darlegen.

Der dm-Geschäftsführer Marketing und Beschaffung, Sebastian Bayer, sagte nach der Verhandlung, es gehe um eine Grundsatzfrage: „Nämlich die Frage, wie wir als Gesellschaft Gesundheit denken wollen, Gesundheitsvorsorge denken wollen.“ Sowohl die Bedürfnisse der Kundschaft als auch die technologischen Möglichkeiten etwa durch Künstliche Intelligenz (KI) veränderten sich.

Rund 3.000 Screenings im Monat

Vor gut einem Jahr startete dm das Angebot für 14,95 Euro in acht Filialen. Dort wird es weiterhin angeboten. Die Auswertung der Screenings, unter anderem auf Grünen Star (Glaukom), erfolgt nach Unternehmensangaben mithilfe von KI und wird ärztlich geprüft. Zugleich betont dm auf der entsprechenden Internetseite, dass das Screening keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung ersetzt.

Nach Angaben von Richter Wesche werden monatlich insgesamt rund 3.000 Screenings durchgeführt. Bei etwa 40 Teilnehmenden täglich gebe es Hinweise auf eine Erkrankung. Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor, „da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist“.

Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort klagt der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, gegen den Kooperationspartner von dm, der für die Screenings verantwortlich ist. Nach dem Urteil des Karlsruher Landgerichts könnte der Rechtsstreit durch die Instanzen weitergehen und wegen der grundsätzlichen Fragen letztlich beim Bundesgerichtshof (BGH) landen. Geschäftsführer Bayer hatte bereits im Vorfeld gesagt: „Wir wollen Rechtssicherheit.“

Angebot wird ausgebaut

Vor wenigen Wochen hatte Bayer außerdem einen Ausbau des Angebots auf 30 Filialen angekündigt. Sowohl in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gibt, als auch in Großstädten wolle dm prüfen, wie das Angebot jeweils angenommen werde.

Außerdem hat das Unternehmen nach eigenen Angaben die Darstellung überarbeitet, mit der es Kundinnen und Kunden in den Filialen auf das Augenscreening aufmerksam macht. „Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt“, sagte Bayer. Zwei Krankenkassen – eine private und eine gesetzliche – hätten das Angebot inzwischen aufgenommen und böten es ihren Beitragszahlern an.

Weiterer Rechtsstreit

Neben Augenscreenings hatte dm vor rund einem Jahr in Pilotfilialen auch Haut- und Blutanalysen eingeführt. Die Analyse von Blutwerten sei derzeit ausgesetzt, habe sich aber als relevantes Angebot für Kundinnen und Kunden erwiesen, hatte Bayer vor einigen Wochen gesagt. „Das will dm stärker selbst in die Hand nehmen.“ Bei Hautuntersuchungen gehe es vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern.

Zudem kündigte Bayer an, das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen noch in diesem Jahr auf den Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen auszuweiten.

Darüber hinaus treffen sich das Unternehmen und die Wettbewerbszentrale am 23. September erneut vor dem Karlsruher Landgericht. Dann soll es um die Online-Apotheke gehen, die dm kurz vor Weihnachten eröffnet hat.